TÜV-Bestätigung/Eintrag im Fahrzeugschein und Genehmigungsurkunde an Krankenkassen
Nur wenige Tage, dann ist der 31.01!, und dann wird es teuer, 50 % der Unternehmen haben bisher entweder keine oder unvollständige Unterlagen geliefert: Unternehmen, die auf Grundlage der GVN-Vereinbarungen Beförderungen von nicht umsetzbaren RollstuhlfahrerInnen durchführen, müssen der AOK Niedersachsen, vdek-Landesvertretung Niedersachsen und der Knappschaft-Bahn-See Nachweise über geeignete Fahrzeuge beibringen. Dies betrifft nur noch die Landkreise: Cloppenburg, Lüneburg sowie Stadt und Kreis Osnabrück. Vorzulegen sind: Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil 1, aktuelle HU-Untersuchung und die aktuelle Genehmigungsurkunde, auf der das Fahrzeug eingetragen ist. Ohne vollständige oder bei nicht rechtzeitiger Vorlage dieser Nachweise besteht für die Fahrten keine Abrechnungsgrundlage mit den Kassen. Falls Sie den Nachweis an den vdek per Mail schicken, erhalten Sie eine Mailbestätigung.
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AOK Niedersachsen, Unternehmensbereich Rettung und Transport, z. H. Frau von Frieling,
Kirchplatz 1-3, 29664 Walsrode, Telefax: (05161) 4870-13719
Verband der Ersatzkassen e.V. (vdek), Landesvertretung Niedersachsen, z. H. Herrn Ziegel,
Schillerstr. 32, 30159 Hannover, Telefax: (0511) 3 03 97-98, Mail: Sascha.Ziegel@vdek.com
Knappschaft-Bahn-See, Regionaldirektion Hannover, z. H. Frau Nieber,
Siemensstraße 7, 30173 Hannover, Telefax: (0511) 8079-388
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